In Baden-Württemberg darf wieder gebohrt werden

Mit sofortiger Wirkung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Mitte August ausgesprochene Verbot, bei der oberflächennahen Geothermie über zwei grundwasserführende Schichten zu bohren, wieder aufgehoben.

Als Begründung für die Aufhebung des Verbots gab das Ministerium an, dass alle offenen Fragen mit den Vertretern der Geothermiebranche geklärt worden seien: 
– Eine Bohrung über mehrere Grundwasserleiter darf nur noch nach Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung vorgenommen werden. Die Versicherung entschädigt Haus- und Wohnungseigentümer, wenn es in Folge einer Geothermiebohrung zu Schäden an ihren Gebäuden gekommen ist.
– Bohrgeräteführer und Sachverständige müssen eine spezielle Schulung nachweisen. Ein entsprechendes Schulungskonzept wurde von den Verbänden und der SHK-Innung Baden-Württemberg erstellt, das die geologischen und hydrogeologischen Besonderheiten des Bundeslands berücksichtigt.
– Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Bundesverband Geothermie (GtV) haben eine Notfallhotline für Bohrunternehmen eingerichtet, um bei Problemen bei Bohrungen schnell zu beraten und Hilfe zu leisten.

Diese Forderungen wurden in den "Leitlinien zur Qualitätssicherung Erdwärmesonden" zusammengefasst, die in Kürze veröffentlicht werden sollen. Die Leitlinien bilden die Grundlage zur Bewilligung der Zulassungsbescheide durch die unteren Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise. (Quelle: KÖNIG-Wärmepumpen, Manfred Kuhnle)

Folgender Artikel haben wir am 03.09.2011 hier in unser "Aktuell" gestellt. Dieser Artikel ist für Sie nur zum Verständnis weiterhin veröffentlicht.


Tiefenbeschränkung bei Erdwärmesondenanlagen für Wärmepumpen in Baden-Württemberg (03.09.2011 hier veröffentlicht)

Im August 2011 wurde in den Tageszeitungen über zwei Schäden aus dem Landkreis Böblingen in Verbindung mit Erdsondenbohrungen berichtet. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg teilte in einer Pressemitteilung von Minister Franz Untersteller am 18. August 2011 mit, dass das UM zukünftig nur noch Erdsondenbohrungen (für Wärmepumpen) bis zum ersten Grundwasserleiter (gleichzusetzten mit einer Tiefenbegrenzung) zulassen möchte. Das bedeutet, der erste Grundwasserleiter darf nicht durchbohrt werden.

Die Begrenzung auf den oberen Grundwasserleiter hat zur Konsequenz, dass viele Projekte in Baden-Württemberg technisch nicht mehr realisiert bzw. dadurch nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden können. Das Problem dabei ist, dass der obere Grundwasserleiter vieler Orts sehr nahe an der Oberfläche liegt, manchmal nur wenige Meter unter der Geländeoberkante. Damit ist die verbleibende Bohrtiefe zu gering um ausreichend Wärme für den Heizbetrieb einer Wärmepumpe zu liefern. Mehrere, nicht so tiefe Bohrungen scheitern in der Regel an der nicht zur Verfügung stehenden Grundstücksgröße. Selbst wenn das Projekt technisch noch realisierbar wäre, würden deutliche Mehrkosten auf den Auftraggeber zukommen.

Ob diese Forderung in Form eines Erlasses an alle zuständigen kommunalen unteren Wasserbehörden bereits herausgegeben worden ist, konnte der Fachverband-SHK bislang noch nicht in Erfahrung bringen. Allerdings hat die zuständige Genehmigungsbehörde des Landkreises Böblingen bereits angekündigt, dies zukünftig so zu handhaben. Weiter wurde zwischenzeitlich bekannt, dass die Stadt Stuttgart auch bereits erteilte Bohrgenehmigungen zurückgezogen hat.

Da zur Zeit nicht festgestellt werden kann, welche Anforderungen für die Genehmigung einer Erdwärmesondenanlage (für Wärmepumpe) gelten, empfehlen wir den Endkunden die den Einbau einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Erdsondenbohrung planen, im Vorfeld bei der zuständigen unteres Verwaltungsbehörde (i. d. R. das Landratsamt) nachzufragen, ob Beschränkungen bei der Errichtung einer Erdwärmesonde zu beachten sind und wenn ja, welche. Da sich die Rahmenbedingen für die Erteilung einer Genehmigung ebenfalls im Laufe der Zeit ändern können, muss kurz vor Erteilung der Genehmigung bei der Behörde angefragt werden.

Quelle: Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg